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Gültigkeitsgebiet: Bundesweit
Online erledigenSie möchten als Hersteller oder Anbieter ein Sägerät oder einen Umrüstsatz in die Liste der abdriftmindernden Sägeräte des Julius Kühn-Instituts (JKI) aufnehmen lassen? Dann müssen Sie diese Geräte vom JKI prüfen lassen.
Das Julius Kühn-Institut (JKI) veröffentlicht auf seiner Internetseite eine Liste geprüfter Sägeräte und Umrüstsätze, die mit Unterdruck arbeiten. Das sind sogenannte pneumatische Sägeräte. Die gelisteten Geräte lassen bei der Aussaat etwa 90 Prozent weniger Staub abdriften als andere Sägeräte.
Als Hersteller oder gewerblicher Anbieter können Sie die Eintragung Ihres Sägerätes oder Umrüstsatzes in die Liste des JKI beantragen.
Landwirtschaftsbetriebe dürfen lediglich die gelisteten Sägeräte einsetzen, wenn sie mit bestimmten Pflanzenschutzmitteln gebeiztes Saatgut ausbringen. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um ein Einzelkorn-Sägerät oder ein Universal-Sägerät handelt.
Ziel der Prüfung ist Umwelt- und Naturschutz, insbesondere von Bienen. Wenn bei der Aussaat von gebeiztem Saatgut möglichst wenig Staub mit Pflanzenschutzmittel-Abrieb freigesetzt wird, schützt dies die Natur.
Den Antrag auf Aufnahme in die Liste der abdriftmindernden Sägeräte können Sie online, per E-Mail oder per Post einreichen. Sie können den Antrag sowohl für Sägeräte als auch für Umrüstsätze stellen.
Wenn Sie den Antrag online stellen möchten:
Wenn Sie den Antrag per E-Mail stellen möchten:
Wenn Sie den Antrag per Post stellen möchten:
Es gibt keine Frist.
Die genauen Kosten für die Prüfung richten sich gemäß der Besonderen Gebührenverordnung (BMLEHBGebV) nach der Art des Gerätes sowie dem Prüfungsaufwand. Das JKI nennt Ihnen vor Beginn der Prüfung Ihres Geräts die voraussichtlichen Kosten.
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