Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit
Ein hohes Maß an Sicherheit erreichen Unternehmen unter anderem dann, wenn Prozesse oder Abläufe reibungslos funktionieren. Das gilt für Anlagen, geschultes Fachpersonal und natürlich das Produkt selbst. Verwaltungsleistungen zu Prüfungen und Nachweisen, die Sicherheitsmaßnahmen und Know-how dokumentieren, haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Wenn Sie eine Beizstelle betreiben und dort Pflanzenschutzmittel einsetzen, die mit bestimmten Auflagen versehen sind, müssen Sie Ihre Prozesstechnik, -abläufe und Dokumentation prüfen lassen.
Sie möchten als Hersteller oder Anbieter ein Sägerät oder einen Umrüstsatz in die Liste der abdriftmindernden Sägeräte des Julius Kühn-Instituts (JKI) aufnehmen lassen? Dann müssen Sie diese Geräte vom JKI prüfen lassen.
Auf Grundlage der Verordnung (EU) 764/2008, ersetzt durch die Verordnung (EU) 2019/515 sind EU-weit Produktinfostellen für Produkte, für die es noch keine harmonisierten Regelungen gibt, eingerichtet worden.
Als Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO) profitieren Sie von Vereinfachungen bei der Zollabfertigung. Um diesen Status zu erlangen, müssen Sie einen Antrag bei Ihrem Hauptzollamt stellen.
Wenn Ihr Unternehmen einem Unfallversicherungsträger angehört und Sie die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung gezahlt haben, können Sie das mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung belegen.
Auf Grundlage der Bauproduktenverordnung (Verordnung (EU) Nr. 305/2011) wurden in allen EU-Ländern Produktinformationsstellen für das Bauwesen eingerichtet. Das hilft Unternehmen und Bürgern, schnell zu verstehen, welche Regeln dort gelten, wo sie Bauprodukte verkauften möchten.
Das Beratungszentrum informiert Bürgerinnen und Bürger aus der EU, dem EWR und der Schweiz über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in Deutschland.
Das CE-Zeichen ist ein Hinweis darauf, dass ein Produkt vom Hersteller geprüft wurde und dass es alle EU-weiten Anforderungen an Sicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz erfüllt.