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Der Landtag von Sachsen-Anhalt beschloss in seiner Sitzung am 13. Mai 2025 den Termin für die Wahl zum 9. Landtag von Sachsen-Anhalt auf

Wahltag: Sonntag, 6. September 2026 in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr

Ein neuer Landtag wird alle fünf Jahre gewählt (Art. 43 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt). Eine Stichwahl ist bei der Landtagswahl nicht vorgesehen.

So wird gewählt: Die Abgeordneten werden nach den Grundsätzen der kombinierten Persönlichkeits- und Verhältniswahl gewählt. Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen:

  • Mit der Erststimme wird in jedem der 41 Wahlkreise ein Direktbewerber (Kreiswahlvorschlag) gewählt.
  • Mit der Zweitstimme wird die Landesliste einer Partei (Landeswahlvorschlag) gewählt. Die Zweitstimme ist für die Sitzverteilung im Landtag maßgeblich.

In den Landtag ziehen grundsätzlich nur Parteien ein, die mindestens fünf Prozent der gültigen Zweitstimmen erhalten haben (Fünf-Prozent-Hürde).

Wahlberechtigt ist jede Person, die

  • Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist,
  • am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat,
  • seit mindestens drei Monaten ihre Wohnung (bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung) oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Land Sachsen-Anhalt hat,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist und
  • im Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein besitzt.
    Bitte beachten Sie: Bei der Landtagswahl gilt – anders als bei Kommunal- und Landratswahlen – ein Mindestalter von 18 Jahren. Außerdem sind ausschließlich deutsche Staatsangehörige wahlberechtigt; Staatsangehörige anderer EU-Mitgliedstaaten können an der Landtagswahl nicht teilnehmen.

Rechtsgrundlage: § 2 des Wahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (LWG); Art. 42 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt.

Sie möchten bei der Landtagswahl Ihre Stimme per Briefwahl abgeben? Demnächst finden Sie hier Informationen, ab wann Sie Briefwahlunterlagen beantragen können und wie Sie bei der Antragstellung gleich vor Ort wählen können.

Bekanntmachungen zum Bürgerentscheid

Bürgerentscheid Erhalt der Grundschule Klein Wanzleben

Der Stadtrat hat am 04.12.2025 beschlossen, einen Bürgerentscheid durchzuführen. Die Bürger entscheiden über die folgende Frage: „Sind Sie dafür, dass die Grundschule „Zuckerdorf Klein Wanzleben“ am bisherigen Standort dauerhaft erhalten bleibt und nicht geschlossen wird?“.

Wichtige Termine und Fristen

11.01.2026: Stichtag für die Erstellung des Abstimmungsverzeichnisses. Anschließend Aufbereitung und Versand der Benachrichtigungen.

01.02.2026: Spätestes Datum für den Erhalt der Abstimmungsbenachrichtigung.

02.02.2026 – 06.02.2026: Zeitraum für die Einsichtnahme in das Abstimmungsverzeichnis im Einwohnermeldeamt während der Öffnungszeiten.

06.02.2026 (bis 12:00 Uhr): Letzte Frist für Anträge auf Berichtigung des Abstimmungsverzeichnisses.

20.02.2026 (bis 18:00 Uhr): Letzte Frist für die Beantragung von Wahlscheinen (regulär).

22.02.2026: Tag des Bürgerentscheids.

·       Bis 15:00 Uhr: Antragstellung für Wahlscheine bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung.

·       Bis 18:00 Uhr: Letzter Termin für den Eingang von Abstimmungsbriefen.

24.02.2026: Sitzung des Gemeindewahlausschusses zur Feststellung des endgültigen Abstimmungsergebnisses zum Bürgerentscheid in der Stadt Wanzleben – Börde am 22.02.2026 findet um 10:00 Uhr im Beratungsraum Senne, des Rathauses der Stadt Wanzleben – Börde, Markt 1-2, 39164 Wanzleben – Börde statt. Die Sitzung ist öffentlich.

nachfolgend finden Sie die amtlichen Bekanntmachungen:

Bekanntmachung Landratswahl

Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Landratswahl am 16.03.2025

Tag der Bereitstellung: 14.02.2025

Bekanntmachung Bundestagswahl

Hier finden Sie die Wahlbekanntmachung zur Bundestagswahl am 23.02.2025

Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 23.02.2025

Tag der Bereitstellung: 20.01.2025

Formulare zur Ortschaftsratswahl 2024

19.01.2024, © Thomas Otto

Bekanntmachungen zur Europa / Kommunalwahl 2024

Hier finden Sie die aktuellen Bekanntmachungen und Veröffentlichungen zur Europa / Kommunalwahl 2024.

Öffnungszeiten

Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

Montag

Geschlossen

Dienstag

09:00 - 12:00 Uhr
und 13:30 - 18:00 Uhr

Mittwoch

Geschlossen

Donnerstag

09:00 - 12:00 Uhr
und 13:30 - 15:00 Uhr

Freitag

09:00 - 12:00 Uhr

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Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: