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Eintragung einer Zwangshypothek in das Grundbuch beantragen

Gültigkeitsgebiet: Sachsen-Anhalt

Kurzinfo

Wenn Sie eine Geldforderung aus einem Urteil oder einem anderen vollstreckbaren Titel haben, können Sie auch in die Immobilie (z.B. Grundstück) des Schuldners oder der Schuldnerin vollstrecken.

Beschreibung

Wenn Sie eine Geldforderung aus einem Urteil oder einem anderen vollstreckbaren Titel haben, können Sie auch in die Immobilie (z.B. Grundstück) des Schuldners oder der Schuldnerin vollstrecken. Dazu müssen Sie zunächst die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek beantragen. Falls es zu einer Zwangsversteigerung kommt, sichern Sie sich so eine Rangstelle für Ihre Forderung gegenüber anderen Berechtigten.

Verfahrensablauf

Die Eintragung erfolgt im Rahmen des Vollstreckungsverfahrens und somit - auch - gegen den Willen des Schuldner.

Kosten & Gebühren

Volle Gebühr aus dem einzutragenden Recht, d.h. der insgesamt geltend gemachten Forderung. Die Höhe der Gebühr ergibt sich aus § 34 GNotKG (Tabelle B) und der dazugehörigen Anlage 2.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern

Stichwörter

  • Grundbuch
  • Zwangsversteigerung
  • Sicherungshypothek

Öffnungszeiten

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