Die Lage und die Kundennähe passen? Grundbuch oder Liegenschaftsbuch beziehungsweise Liegenschaftskarte dokumentieren Eigentum, Belastungen oder Rechte rund um Gewerbeimmobilien.
Wenn Sie in Deutschland ein Unternehmen gründen, müssen Sie bestimmte Regelungen und Vorgaben beachten. Hier finden Sie Informationen zu Ihren Rechten und Pflichten insbesondere zum Thema Steuer (Zahlung, Sätze, Steuererklärungen).
Sie möchten einen Antrag auf Bildung neuer Flurstücke stellen? Dann nutzen Sie bitte die Informationen und Auswahlmöglichkeiten zu den Antragsarten, die es in Sachsen-Anhalt gibt.
Sie wollen Ihre Umgebung besser kennen lernen? Sie benötigen eine Übersichtskarte für ihren Verein oder Sie bereiten eine Präsentation vor, für die Sie geografisches Material benötigen? Geodaten stehen Ihnen für viele Themenfelder dafür zur Verfügung.
Wenn Sie als Grundstückseigentümer Rechte an einem weiteren Grundstück (dienendes Grundstück) besitzen (z.B. ein Notwegerecht), können Sie dies in dem Grundbuch Ihres Grundstücks (herrschendes Grundstück) vermerken lassen.
Als Gläubiger einer Forderung können Sie nicht in das Recht oder das Eigentum des Schuldners vollstrecken, weil dieser nicht im Grundbuch eingetragen ist? Dann beantragen Sie eine Grundbuchberichtigung.
Das Grundbuch informiert über die rechtlichen Verhältnisse eines Grundstücks. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen Einsicht in das Grundbuch nehmen.
Wenn Sie eine Geldforderung aus einem Urteil oder einem anderen vollstreckbaren Titel haben, können Sie auch in die Immobilie (z.B. Grundstück) des Schuldners oder der Schuldnerin vollstrecken.
Öffnungszeiten
Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet:
Montag
Geschlossen
Dienstag
09:00 - 12:00 Uhr
und 13:30 - 18:00 Uhr
Mittwoch
Geschlossen
Donnerstag
09:00 - 12:00 Uhr
und 13:30 - 15:00 Uhr
Freitag
09:00 - 12:00 Uhr
Sie haben Fragen oder Anregungen?
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: