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Vorhersage
Gültigkeitsgebiet: Sachsen-Anhalt
Als Gläubiger einer Forderung können Sie nicht in das Recht oder das Eigentum des Schuldners vollstrecken, weil dieser nicht im Grundbuch eingetragen ist? Dann beantragen Sie eine Grundbuchberichtigung.
Sie sind Gläubiger einer Forderung und können nicht in das Recht oder das Eigentum des Schuldners vollstrecken, weil dieser nicht im Grundbuch eingetragen ist?
Das Grundbuch ist infolge der Nichteintragung des Berechtigten unrichtig.
Stellen Sie einen Antrag auf Grundbuchberichtigung beim zuständigen Grundbuchamt. Damit kann der Schuldner als Rechtsinhaber beziehungsweise Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden. Mit Eintragung kann die Vollstreckung fortgeführt werden.
Abhängig von der Eintragung als Eigentümer/in oder Rechtsinhaber/in
Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet:
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