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Eintragen eines Berechtigten, um das Grundbuch zu berichtigen

Gültigkeitsgebiet: Sachsen-Anhalt

Kurzinfo

Als Gläubiger einer Forderung können Sie nicht in das Recht oder das Eigentum des Schuldners vollstrecken, weil dieser nicht im Grundbuch eingetragen ist? Dann beantragen Sie eine Grundbuchberichtigung.

Beschreibung

Sie sind Gläubiger einer Forderung und können nicht in das Recht oder das Eigentum des Schuldners vollstrecken, weil dieser nicht im Grundbuch eingetragen ist?
Das Grundbuch ist infolge der Nichteintragung des Berechtigten unrichtig.

Verfahrensablauf

Stellen Sie einen Antrag auf Grundbuchberichtigung beim zuständigen Grundbuchamt. Damit kann der Schuldner als Rechtsinhaber beziehungsweise Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden. Mit Eintragung kann die Vollstreckung fortgeführt werden.

Kosten & Gebühren

Abhängig von der Eintragung als Eigentümer/in oder Rechtsinhaber/in

  • Nr. 14110 KV Anlage 1 Gerichts- und Notarkostengesetz bei Eintragung als Eigentümer
  • Nr. 14120 KV Anlage 1 Gerichts- und Notarkostengesetz bei Eintragung als Inhaber einer Hypothek oder Grundschuld

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern

Stichwörter

  • Elektronisches Grundbuch
  • Öffentliches Register
  • Grundbuch

Öffnungszeiten

Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

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Mittwoch

Geschlossen

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