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Vorhersage
Gültigkeitsgebiet: Sachsen-Anhalt
Wenn Ihnen nach dem Ende Ihrer Ehe oder Lebenspartnerschaft ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erteilt wurde, kann dieses verlängert werden, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen.
Ein zunächst auf ein Jahr befristetes eigenständiges Aufenthaltsrecht (§ 31 Aufenthaltsgesetz) kann verlängert werden, wenn Sie die Verlängerung rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der (vorangegangenen) Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis müssen die bei der erstmaligen Erteilung der Aufenthaltserlaubnis geprüften Voraussetzungen grundsätzlich weiterhin vorliegen. Insbesondere sollten Sie Ihren Lebensunterhalt selbstständig sichern können.
Die Aufenthaltserlaubnis kann verlängert werden, solange die Voraussetzungen für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU noch nicht vorliegen.
Wenn Ihr Lebensunterhalt durch Unterhaltszahlungen Ihres früheren Partners gesichert ist und dieser im Besitz eines unbefristeten Aufenthaltstitels (Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU) ist, können Sie selbst unter erleichterten Bedingungen auch eine Niederlassungserlaubnis erhalten.
Grundsätzlich gestaltet sich das Verfahren für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis genauso wie das Verfahren für die erstmalige Erteilung der Aufenthaltserlaubnis. Das heißt:
Die Verlängerung des Aufenthaltstitels ist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen. Dies ist in jedem Fall schriftlich oder persönlich möglich. Informieren Sie sich zunächst, welches Verfahren in Ihrer Ausländerbehörde vorgesehen ist. Viele Behörden bieten bereits die Online-Antragstellung an.
Wenn Sie den Antrag online stellen möchten:
Wenn Sie den Antrag persönlich stellen möchten:
Während des Termins in der Ausländerbehörde werden Ihre Identität und Ihre Dokumente geprüft, weshalb Sie Ihre Unterlagen im Original dabei haben sollten. Bei Bedarf wird die Ausländerbehörde fehlende Informationen oder Unterlagen nachfordern.
Wird Ihrem Antrag entsprochen, beauftragt die Ausländerbehörde die Herstellung eines neuen elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte) bei der Bundesdruckerei. Dafür werden Ihre Fingerabdrücke sowie Ihre Unterschrift benötigt. Sie werden informiert, sobald Sie die eAT-Karte bei der zuständigen Stelle abholen können. Die eAT-Karte ist grundsätzlich persönlich abzuholen. Sie können sich aber auch bei Ihrer Ausländerbehörde erkundigen, ob ein Versand des eAT an Ihre Adresse in Ihrem Fall möglich ist.
Sollte Ihrem Anliegen nicht entsprochen werden, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid von der Ausländerbehörde.
Antragsfrist: 6 bis 8 Wochen
Geltungsdauer:
Die Gebühr beträgt
Bemerkung:
Für die Erneuerung der Aufenthaltserlaubnis in Form des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte) können weitere Gebühren anfallen.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen (zum Beispiel für türkische Staatsangehörige oder Ausländer, die zur Sicherung ihres Lebensunterhalts auf Sozialleistungen angewiesen sind).
Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet:
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:
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