Hier finden Sie Integrationskurse, Sprachkurse und weitere Leistungen und Informationen zum Thema Integration. Für Zugewanderte, Spätaussiedler und Kursteilnehmende, Lehr- und Fachkräfte, Ehrenamtliche und Interessierte. Ziel von Integration ist es, alle Menschen, die dauerhaft und rechtmäßig in unserem Land leben, in die Gesellschaft einzubeziehen. Herzlich willkommen!
Wenn Sie Sozialleistungen beziehen oder finanziell bedürftig sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen kostenlos an einem Integrationskurs teilnehmen. Dies gilt auch für Beschäftigte, deren Bruttoentgelt einen bestimmten Betrag nicht übersteigt.
Wenn Sie den Integrationskurs innerhalb von 2 beziehungsweise 3 Jahren erfolgreich abgeschlossen haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Rückerstattung von 50 Prozent Ihres Kostenbeitrags beantragen.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) fördert ein- und mehrtägige Multiplikatorenschulungen, um das ehrenamtliche Engagement von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund zu unterstützen.
Wenn Sie als Verband oder Verein die Integration von Zugewanderten im Zuge des Bundesprogramms "Gesellschaftlicher Zusammenhalt – Vor Ort. Vernetzt. Verbunden" fördern möchten, können Sie eine Zuwendung zur Projektförderung beim BAMF beantragen.
Wenn Sie sozial-innovative Lösungen und Maßnahmen für junge Männer mit Schwierigkeiten beim Zugang zu Bildung, Beschäftigung und Sozialleistungen im Alter von 18 bis 35 Jahren anbieten möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung beantragen.
Wenn Sie ein Modellprojekt im Bereich Integration durchführen möchten, können Sie beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine Zuwendung zur Projektförderung beantragen.
Als ausreisepflichtige Person können Sie eine Beschäftigungsduldung beantragen, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt durch Ihre Erwerbstätigkeit sichern und gut integriert sind.
Wenn Ihnen nach dem Ende Ihrer Ehe oder Lebenspartnerschaft ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erteilt wurde, kann dieses verlängert werden, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen.
Öffnungszeiten
Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet:
Montag
Geschlossen
Dienstag
09:00 - 12:00 Uhr
und 13:30 - 18:00 Uhr
Mittwoch
Geschlossen
Donnerstag
09:00 - 12:00 Uhr
und 13:30 - 15:00 Uhr
Freitag
09:00 - 12:00 Uhr
Sie haben Fragen oder Anregungen?
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: