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Vorhersage
Gültigkeitsgebiet: Sachsen-Anhalt
Als ausreisepflichtige Person können Sie eine Beschäftigungsduldung beantragen, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt durch Ihre Erwerbstätigkeit sichern und gut integriert sind.
Eine Beschäftigungsduldung ist eine spezielle Form der persönlichen Duldung für ausreisepflichtige Personen. Sie können eine Beschäftigungsduldung beantragen, wenn Sie ausreisepflichtig, aber gut in Deutschland integriert sind und die weiteren Voraussetzungen erfüllen.
Die dreißigmonatige Beschäftigungsduldung ist keine Bleiberegelung. Ihre vollziehbare Ausreisepflicht bleibt bestehen. Dennoch erhalten Sie und Ihr Arbeitgeber Rechtssicherheit, denn die Beschäftigungsduldung schützt Sie vor einer Abschiebung, solange Sie die Voraussetzungen erfüllen. Die Beschäftigungsduldung wird widerrufen, wenn eine der Voraussetzungen nicht mehr erfüllt ist.
Einem ausreisepflichtigen Ehe- oder Lebenspartner sowie ausreisepflichtigen minderjährigen ledigen Kindern kann die Duldung für den gleichen Zeitraum erteilt werden.
Nach Ablauf der Beschäftigungsduldung besteht die Möglichkeit der Verlängerung. Wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen, kann alternativ auch der Übergang in eine langfristige Aufenthaltserlaubnis in Betracht kommen (zum Beispiel Aufenthaltsgewährung aufgrund nachhaltiger Integration nach § 25b Aufenthaltsgesetz oder Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung nach § 19d Aufenthaltsgesetz).
Die Beschäftigungsduldung ist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen. Die Antragstellung ist schriftlich oder persönlich möglich. Informieren Sie sich zunächst, welches Verfahren in Ihrer Ausländerbehörde vorgesehen ist. Viele Behörden bieten darüber hinaus die Online-Antragstellung an.
Wenn Sie den Antrag online stellen möchten:
Wenn Sie den Antrag persönlich stellen möchten:
Während des Termins in der Ausländerbehörde werden Ihre Identität und Ihre Dokumente geprüft, weshalb Sie Ihre Unterlagen im Original dabeihaben sollten. Bei Bedarf wird die Ausländerbehörde fehlende Informationen oder Unterlagen nachfordern.
Wird Ihrem Antrag entsprochen, wird Ihnen die Beschäftigungsduldung möglicherweise noch im Termin ausgehändigt. Diese müssen Sie eigenhändig unterschreiben. Wird Ihr Antrag abgelehnt, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
Antragsfrist
Es gibt keine Frist für die Antragstellung. Allerdings ist es aufgrund des möglicherweise erhöhten Arbeitsaufkommens in der Ausländerbehörde ratsam, sein Anliegen an die Ausländerbehörde zu richten, sobald die Voraussetzungen erfüllt sind.
Geltungsdauer:
Die Beschäftigungsduldung wird in der Regel für 30 Monate erteilt. Die Geltungsdauer kann jedoch aufgrund individueller Umstände variieren (zum Beispiel, wenn ein Arbeitsvertrag mit kürzerer Dauer vorgelegt wird).
Die Beschäftigungsduldung kann verlängert werden. Die Verlängerung sollte rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit bei der Ausländerbehörde beantragt werden. Wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen, können Sie im Anschluss an die Beschäftigungsduldung eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Die Gebühr für die Erteilung der Beschäftigungsduldung beträgt:
Bemerkungen:
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