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Sondernutzungserlaubnis für Straßen außerhalb einer Ortschaft beantragen

Gültigkeitsgebiet: Sachsen-Anhalt

Kurzinfo

Möchten Sie eine Straße außerhalb einer Ortschaft nicht für verkehrliche Zwecke, sondern für eine Veranstaltung, einen Filmdreh oder Ähnliches nutzen? Dann benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

Beschreibung

Straßen dienen dem Zweck der Fortbewegung und des Transports. Dies ist der sogenannte Gemeingebrauch. Wenn Sie eine Straße außerhalb des Gemeingebrauchs nutzen möchten, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis. Das kann zum Beispiel sein für:

  • eine Festveranstaltung
  • eine Rallye
  • ein Radrennen
  • eine Sportveranstaltung
  • Film- und Fernsehaufnahmen

Bei wem Sie die Sondernutzungserlaubnis beantragen, ist abhängig davon, wo die Sondernutzung stattfinden soll. Für Landstraßen ist die regionale Straßenbaubehörde, für Autobahnen die entsprechende Autobahngesellschaft zuständig.

Wenn Sie für eine weitergehende Nutzung bereits eine Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis eingeholt haben, benötigen Sie keine Sondernutzungserlaubnis.

Damit die Sondernutzung genehmigt wird, müssen Sie sicherstellen, dass:

  • die öffentliche Versorgung allenfalls kurz beeinträchtigt wird
  • vorübergehend errichtete Anlagen
    • gesondert genehmigt werden
    • sicher sind
  • Sie für entstehende Schäden aufkommen

Die Erlaubnis wird Ihnen auf Zeit oder Widerruf erteilt und kann mit Bedingungen und Auflagen verbunden sein.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Stichwörter

  • Landstraße
  • Fest
  • außerorts
  • Sondernutzungserlaubnis
  • Straßenfest
  • Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung
  • Radrennen
  • Sportveranstaltung
  • Filmaufnahme
  • FstrG
  • Rallye
  • Sondernutzung
  • Fernsehaufnahme
  • Bundesfernstraße
  • Autobahn
  • außerhalb Ortschaft
  • Bundesstraße
  • Bundesfernstraßengesetz
  • Straßenverkehrsrecht

Öffnungszeiten

Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

Montag

Geschlossen

Dienstag

09:00 - 12:00 Uhr
und 13:30 - 18:00 Uhr

Mittwoch

Geschlossen

Donnerstag

09:00 - 12:00 Uhr
und 13:30 - 15:00 Uhr

Freitag

09:00 - 12:00 Uhr

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Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: