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Erlaubnis für Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum beantragen

Gültigkeitsgebiet: Sachsen-Anhalt

Kurzinfo

Für die Durchführung einer Veranstaltung im öffentlichen Straßenraum, müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.

Beschreibung

Wenn Sie eine Veranstaltung im öffentlichen Straßenraum durchführen möchten, müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.

Eine Veranstaltung im öffentlichen Straßenraum sind zum Beispiel

  • Radrennen
  • Straßenfeste
  • Märkte

Verfahrensablauf

Wenn sie die Erlaubnis zur Sondernutzung beantragen wollen, können Sie den Antrag schriftlich per Formular oder formlos bei der zuständigen Behörde stellen. Das Antragsformular erhalten Sie bei der zuständigen Stelle oder es steht, je nach Angebot, im Internet zum Download zur Verfügung. Weiterhin gibt es die Möglichkeit einen Online-Dienst zu nutzen. Der Verfahrensablauf ändert sich dabei nicht:
 

  • Sie stellen einen Antrag schriftlich per Formular oder formlos bei der zuständigen Behörde.
  • Beschreiben Sie so präzise wie möglich die Art, den Standort, das Ausmaß sowie die Dauer der geplanten Sondernutzung. Weiterhin nennen Sie die Auswirkungen auf die betroffene Fläche.
  • Die zuständige Stelle prüft die Auswirkungen der Sondernutzung auf die sonst übliche Nutzung und die Voraussetzungen für eine Erteilung.
  • Nach der Prüfung erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
  • Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder/und erteilt sie widerruflich.
  • Die zuständige Stelle kann die Genehmigung mit Bedingungen und Auflagen versehen, deren Einhaltung kontrolliert und Verstöße geahndet werden können.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Stichwörter

  • Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen beantragen
  • QSKommune

Öffnungszeiten

Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

Montag

Geschlossen

Dienstag

09:00 - 12:00 Uhr
und 13:30 - 18:00 Uhr

Mittwoch

Geschlossen

Donnerstag

09:00 - 12:00 Uhr
und 13:30 - 15:00 Uhr

Freitag

09:00 - 12:00 Uhr

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Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: