Plant Ihr Unternehmen eine größere Veranstaltung wie etwa eine Messe oder Sie möchten Sonderöffnungszeiten für Ihr Geschäft zum Straßenfest beantragen? Dann benötigen Sie dafür entsprechende Genehmigungen. Was es dabei zu beachten gibt und wann eine Anmeldung bei den Behörden erforderlich ist, erfahren Sie hier.
Wenn Sie in Deutschland ein Unternehmen gründen möchten, müssen Sie bestimmte Regelungen und Vorgaben beachten. Hier finden Sie Informationen zu den Pflichten von Fairness und Transparenz.
Wenn Sie in Deutschland als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer beschäftigt sind, haben Sie bestimmte Rechte und Pflichten. Hier finden Sie Informationen zu den rechtlichen Bedingungen, zum Beispiel zur gesetzlichen Arbeitszeit oder Arbeitslosenunterstützung.
Wenn Sie eine Veranstaltung festsetzen lassen möchten, müssen Sie dies beantragen. Es besteht keine Pflicht zur Festsetzung einer Veranstaltung. Festgesetzte Veranstaltungen sind von bestimmten Vorgaben befreit.
Wenn Sie ein Wanderlager veranstalten und dieses öffentlich ankündigen möchten und die An- und Abreise der Teilnehmenden geschäftsmäßig durch Sie als Veranstalterin oder Veranstalter oder durch mit Ihnen zusammenwirkende Personen erfolgen soll, müssen Sie dies vorher anzeigen.
Öffnungszeiten
Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet:
Montag
Geschlossen
Dienstag
09:00 - 12:00 Uhr
und 13:30 - 18:00 Uhr
Mittwoch
Geschlossen
Donnerstag
09:00 - 12:00 Uhr
und 13:30 - 15:00 Uhr
Freitag
09:00 - 12:00 Uhr
Sie haben Fragen oder Anregungen?
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: