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Beratungs- und Prozesskostenhilfe beantragen

Gültigkeitsgebiet: Sachsen-Anhalt

Beschreibung

Jedem Bürger steht Hilfe zum Wahrnehmen seiner Rechte zu. Wer die dafür notwendigen finanziellen Mittel aus persönlichen und wirtschaftlichen Gründen nicht aufbringen kann, hat die Möglichkeit, einen Antrag auf Beratungs- und später ggf. Prozesskostenhilfe zu stellen.

Die Beratungshilfe durch das Amtsgericht erfolgt durch den Rechtspfleger. Voraussetzung für die Beratungshilfe durch das Amtsgericht ist jedoch, dass dem Anliegen des Rechtsuchenden entweder durch

  • eine sofortige Auskunft,
  • einen Hinweis auf andere Hilfemöglichkeiten oder durch
  • die Aufnahme eines Antrages oder einer Erklärung

entsprochen werden kann. Bei der sofortigen Auskunft muss es sich um Hinweise auf den Gesetzesinhalt als solchen, auf Zuständigkeitsregelungen oder um Hinweise auf allgemeine rechtliche Gesichtspunkte handeln (eingeschränkte Beratungshilfe). Eine konkrete Verhaltensempfehlung, wie zum Beispiel der Rat, Einspruch gegen ein zugestelltes Versäumnisurteil einzulegen, kann vom Amtsgericht nicht geleistet werden.

Kosten & Gebühren

Die Beratungshilfe durch das Amtsgericht ist für den Rechtsuchenden unentgeltlich, ein Rechtsanwalt kann für seine Beratung von dem Rechtsuchenden 10,00 Euro verlangen.

Rechtsgrundlage(n)

Öffnungszeiten

Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

Montag

Geschlossen

Dienstag

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und 13:30 - 18:00 Uhr

Mittwoch

Geschlossen

Donnerstag

09:00 - 12:00 Uhr
und 13:30 - 15:00 Uhr

Freitag

09:00 - 12:00 Uhr

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