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Vorhersage
Gültigkeitsgebiet: Bundesweit
Online erledigenAls Hersteller oder gewerblicher Anbieter können Sie vom Julius Kühn-Institut (JKI) prüfen lassen, ob Ihr Pflanzenschutzgerät den Vorgaben des Pflanzenschutzgesetzes entspricht.
Das Julius Kühn-Institut (JKI) bietet verschiedene Arten von freiwilligen Prüfungen mit unterschiedlichem Umfang an. Die erfolgreich geprüften Pflanzenschutzgeräte oder Geräteteile trägt das JKI in die sogenannte beschreibende Liste ein. Die dort gelisteten Geräte erfüllen die gesetzlichen Vorgaben des Pflanzenschutzgesetzes.
Anwenderinnen und Anwender, zum Beispiel aus Landwirtschaft oder Gartenbau, können anhand der beschreibenden Liste unter anderem nachvollziehen, mit welchen Pflanzenschutzgeräten sie bestimmte zulassungspflichtige Pflanzenschutzmittel ausbringen dürfen.
Für Herstellerinnen und Hersteller ist die freiwillige Prüfung unter anderem wichtig für den EU-weiten Verkauf Ihres Gerätes.
Das JKI bietet die folgenden freiwilligen Prüfungen an:
Den Antrag auf freiwillige Prüfung sowie Eintragung, in die beschreibende Liste können Sie online, per E-Mail oder per Post einreichen:
Wenn Sie den Antrag online stellen möchten:
Wenn Sie den Antrag per E-Mail stellen möchten:
Wenn Sie den Antrag per Post stellen möchten:
Es gibt keine Frist.
Die Kosten für die Prüfung richten sich gemäß der Besonderen Gebührenverordnung (BMLEHBGebV) nach der Art Ihres Gerätes sowie dem Prüfungsaufwand. Das JKI nennt Ihnen vor Beginn der Prüfung Ihres Geräts die voraussichtlichen Kosten.
Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet:
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:
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