Um Menschen und die Umwelt zu schützen, erteilen die Behörden bei Bedarf Auflagen für Gebäude. Der Brandschutz ist in diesem Bereich besonders wichtig. Hier finden Unternehmen Behördenkontakte und Verwaltungsleistungen rund um sichere Gebäude.
Für die Errichtung und Betrieb von Lager, in denen explosionsgefährliche Stoffe aufbewahrt werden sollen oder für wesentliche Änderungen dieser Lager, bedürfen Sie einer Genehmigung nach dem Sprengstoffgesetz.
Öffnungszeiten
Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet:
Montag
Geschlossen
Dienstag
09:00 - 12:00 Uhr
und 13:30 - 18:00 Uhr
Mittwoch
Geschlossen
Donnerstag
09:00 - 12:00 Uhr
und 13:30 - 15:00 Uhr
Freitag
09:00 - 12:00 Uhr
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