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Gebäudeeinmessung beantragen

Gültigkeitsgebiet: Sachsen-Anhalt

Online erledigen

Kurzinfo

Sie haben ein Gebäude neu gebaut oder in seinen Außenmaßen verändert? Dann muss der Grundriss neu erfasst werden.

Beschreibung

Wenn Sie ein Gebäude neu errichten oder in seiner Größe verändern, müssen Sie dies erfassen lassen.

Der Grundriss und die Lage des Gebäudes werden vor Ort bestimmt und das Ergebnis in das Liegenschaftskataster übernommen.

Dieser Vorgang heißt Gebäudeeinmessung. Bei der Gebäudeeinmessung können Grundriss und Lage des Gebäudes in das Liegenschaftskataster übernommen werden. Für die Fortführung des Liegenschaftskatasters müssen Sie geeignete Unterlagen vorlegen.

Diese Unterlagen müssen von einer Vermessungsingenieurin oder einem -ingenieur erstellt werden. Sie als Eigentümerin oder Eigentümer müssen die Vermessungsingenieurin oder den Vermessungsingenieur privatrechtlich beauftragen.  

Verfahrensablauf

  • Sie beauftragen eine Vermessungsingenieurin oder einen -ingenieur.
  • Die Vermessungsingenieurin oder der -ingenieur erstellt geeignete Unterlagen.
  • Sie beantragen die Übernahme der Gebäudeeinmessung beim Landesamt für Vermessung und Geoinformationen (LVermGeo).
  • Das LVermGeo prüft Ihre Unterlagen.
  • Das LVermGeo übernimmt die Daten in das Liegenschaftskataster.

Fristen

Das LVermGeo setzt eine Frist, in der Sie die Gebäudeeinmessung beantragen müssen. Stellen Sie innerhalb dieser Frist keinen Antrag, veranlasst das LVermGeo ohne Antrag die Erfassung Ihres Gebäudes.

Kosten & Gebühren

etwa 50,00 EUR bis 80,00 EUR

Die Gebühr erhöht sich um 15%, wenn Sie die Antragsfrist nicht einhalten.

Für die Vermessungsingenieurin oder den -ingenieur können weitere Gebühren anfallen.

Fordern Sie bitte von der zuständigen Stelle eine Kostenschätzung ab.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt

Stichwörter

  • Gebäudeerfassung
  • Gebäudegrundriss
  • Grundriss
  • Hausbau
  • Kataster
  • Gebäude
  • Haus
  • Liegenschaftskataster
  • Grenzen
  • amtliche Gebäudevermessung
  • Vermessung
  • Anbau

Öffnungszeiten

Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

Montag

Geschlossen

Dienstag

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Mittwoch

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