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Vorhersage
Gültigkeitsgebiet: Sachsen-Anhalt
Sie möchten Ihre Stelle als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger bzw. als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin aufgeben? Dafür müssen Sie sich an die zuständige Behörde wenden.
Wer als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin ihre bzw. als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger seine Stelle aufgeben will, kann die Aufhebung der Bestellung bei der zuständigen Behörde beantragen. Die/Der Bezirksschornsteinfegerin/ Bezirksschornsteinfeger muss im Anschluss die Löschung aus der Handwerksrolle beantragen und ggf. sein Gewerbe abmelden, sofern die gesamte Tätigkeit aufgegeben werden soll.
keine
Kostenart:
Bemerkung: Richtet sich nach der Gebührenordnung des jeweiligen Bundeslandes.
In Sachsen-Anhalt gilt:
Gem. lfd. Nr. 110.1.4 der AllGO LSA: zwischen 100,00 € und 200,00 €.
Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet:
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