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Längere tägliche Arbeitszeit beantragen

Gültigkeitsgebiet: Sachsen-Anhalt

Kurzinfo

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber für Mitarbeitende in Ihrem Unternehmen eine längere tägliche Arbeitszeit bewilligen lassen.

Beschreibung

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber für Mitarbeitende in Ihrem Unternehmen eine Ausnahmebewilligung für längere tägliche Arbeitszeiten bewilligen lassen.
 
Dafür müssen Sie einen Antrag stellen.

Eine Abweichung von den Regelungen zur Arbeitszeit ist möglich für: 

  • kontinuierliche Schichtbetriebe
  • Bau- und Montagestellen 
  • Saison- und Kampagnenbetriebe

Für kontinuierliche Schichtbetriebe kann Ihnen eine längere tägliche Arbeitszeit bewilligt werden, um zusätzliche Freischichten zu erreichen. 

Bei Saison- und Kampagnenbetrieben können Ihnen für die Zeit der Saison oder Kampagne längere tägliche Arbeitszeiten bewilligt werden. Die Verlängerung der Arbeitszeit wird durch eine entsprechende Verkürzung zu anderen Zeiten ausgeglichen. Aus Gründen des Gesundheitsschutzes sind sowohl bei kontinuierlichen Schichtbetrieben als auch bei Saison- und Kampagnenbetrieben tägliche Arbeitszeiten von mehr als 12 Stunden grundsätzlich nicht zulässig.

Für Bau- und Montagestellen kann ohne besondere Voraussetzungen eine längere tägliche Arbeitszeit über 8 Stunden hinaus bewilligt werden.

Sie haben keinen Anspruch auf eine Ausnahmebewilligung. 
 

Verfahrensablauf

Sie können die Bewilligung für die Abweichungen zur täglichen Arbeitszeit schriftlich beantragen. Dafür führen Sie die folgenden Schritte durch:

  • Sie stellen einen formlosen Antrag.
  • Sie senden diesen an das Landesamt für Verbraucherschutz, einschließlich der erforderlichen Unterlagen.
  • Sind erforderliche Unterlagen beziehungsweise Informationen für die Bearbeitung unvollständig, werden Sie von der zuständigen Stelle kontaktiert.
  • Das Landesamt für Verbraucherschutz prüft den Antrag.
  • Nach Abschluss der behördlichen Prüfung erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid oder einen Ablehnungsbescheid.
  • Der Gebührenbescheid wird Ihnen in der Regel später zugestellt.

Die Entscheidung der zuständigen Arbeitsschutzbehörde ergeht nach pflichtgemäßem Ermessen.

Im Rahmen dieser Entscheidung findet eine Abwägung zwischen den Belangen des Schutzes der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und den betrieblichen Interessen des Arbeitgebers statt.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt

Stichwörter

  • Arbeit
  • Wochenendarbeit
  • Wochenarbeitszeit
  • Arbeitszeitverlängerung
  • Bewilligung
  • Arbeitsgenehmigung
  • Arbeitszeit
  • Arbeitsdauer
  • Wöchentliche Arbeitszeit

Öffnungszeiten

Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

Montag

Geschlossen

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Mittwoch

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