Mitarbeitende schützen, Gefahren minimieren: Sie brauchen Informationen über Arbeitszeitsonderregelungen? In Ihrem Unternehmen arbeiten Sie mit gefährlichen Stoffen oder Anlagen? Von Ausnahmegenehmigungen bis zum Gesundheitszeugnis – hier finden Sie Informationen und Services der Verwaltung rund um den Arbeitsschutz.
Wenn sich in Ihrem Betrieb oder Ihrer Einrichtung ein Arbeits-, Wege oder ein Schulunfall ereignet hat, müssen Sie diesen bei Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse melden.
In Ihrem Unternehmen beziehungsweise bei Ihrer selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit hat sich etwas geändert? Das müssen Sie Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse melden.
Wenn Sie Anhaltspunkte haben, dass eine Berufskrankheit vorliegen könnte, haben Sie die Möglichkeit diese Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse zu melden.
Als Unternehmen müssen Sie in Radonvorsorgegebieten die Radonkonzentration messen. Seit Januar 2019 müssen Sie Arbeitsplätze anmelden, bei denen der Referenzwert trotz Schutzmaßnahmen überschritten wird.
Möchten Sie Maßnahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) für Ihre Mitarbeitenden anbieten, kann Sie eine Krankenkasse bei der Planung und Umsetzung unterstützen.
Die Beschäftigung von Personen, welche mit fremden Röntgeneinrichtungen oder fremden Störstrahlern arbeiten und dabei einer höheren Dosis als 1 mSv ausgesetzt sein könnten, muss der zuständigen Behörde angezeigt werden.
Wenn Sie auf einem Flughafen in Sicherheitsbereichen arbeiten möchten, benötigen Sie eine Zugangsberechtigung sind Wie Sie diese erhalten, erfahren Sie hier.
Öffnungszeiten
Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet:
Montag
Geschlossen
Dienstag
09:00 - 12:00 Uhr
und 13:30 - 18:00 Uhr
Mittwoch
Geschlossen
Donnerstag
09:00 - 12:00 Uhr
und 13:30 - 15:00 Uhr
Freitag
09:00 - 12:00 Uhr
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