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Gültigkeitsgebiet: Sachsen-Anhalt
Online erledigenWenn Sie auf einem Flughafen in Sicherheitsbereichen arbeiten möchten, benötigen Sie eine Zugangsberechtigung sind Wie Sie diese erhalten, erfahren Sie hier.
Wenn Sie auf einem Flughafen in einem Sicherheitsbereich arbeiten möchten, benötigen Sie eine Zugangsberechtigung. Als Nachweis hierfür erhalten Sie in der Regel einen Flughafenausweis. Der Ausweis erlaubt Ihnen, dass Sie sich in den für Sie relevanten Arbeitsbereichen auf dem Flughafen unbegleitet bewegen können. Sie dürfen Ihren Ausweis keiner anderen Person überlassen. Sollten Sie Ihren Ausweis verlieren oder dieser gestohlen werden, müssen Sie dies bei der Ausgabestelle des Flughafens unverzüglich melden.
Sie benötigen keine Zugangsberechtigung auf einem Flughafen, wenn Sie außerhalb der Sicherheitsbereiche arbeiten, zum Beispiel in der allgemein zugänglichen Eingangshalle.
Die Regelung betrifft Personen, die regelmäßig den Sicherheitsbereich eines Flughafens betreten müssen, so zum Beispiel bei:
Zum Sicherheitsbereich zählen unter anderem:
Die Regelung betrifft somit auch:
Damit Sie eine Zugangsberechtigung erhalten können, ist eine positive Zuverlässigkeitsüberprüfung notwendig:
Wenn Sie die Zugangsberechtigung schriftlich beantragen:
Ist das Ergebnis der Zuverlässigkeitsüberprüfung negativ, können Sie keine Zugangsberechtigung erhalten und damit auch keinen Flughafenausweis.
Online:
Es fallen keine Kosten an. Die Abrechnung gegebenenfalls fälliger Gebühren wird von der Ausweisstelle des Flughafens durchgeführt.
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