Startseite > Leistungsübersicht

Vorankündigung einer Baustelle übermitteln

Gültigkeitsgebiet: Sachsen-Anhalt

Online erledigen

Kurzinfo

Planen Sie ein größeres Bauvorhaben, müssen Sie die Einrichtung Ihrer Baustelle der zuständigen Arbeitsschutzbehörde vorankündigen.

Beschreibung

Wenn Sie Bauherrin oder Bauherr sind oder Ihnen die Verantwortung für eine Baustelle übertragen wurde, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen spätestens 2 Wochen vor Einrichtung der Baustelle eine Vorankündigung an die zuständige Arbeitsschutzbehörde übermitteln. Sie müssen eine Vorankündigung übermitteln, wenn

  • die voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt und auf der Baustelle mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig (das heißt über eine Dauer von mindestens einer Arbeitsschicht) tätig werden oder
  • der Umfang Ihrer Bauarbeiten voraussichtlich 500 Personentage überschreitet (wobei ein Personentag die Arbeitsleistung einer Person über eine Arbeitsschicht umfasst).

Die Einrichtung der Baustelle beginnt mit den wesentlichen vorbereitenden Arbeiten am Ort des Bauvorhabens, die unmittelbar vor dessen Durchführung erforderlich sind. Dazu zählen zum Beispiel

  • Aufbau von Sozialeinrichtungen: beispielsweise Toiletten, Pausen- oder Waschräume,
  • Installation von Ver- und Entsorgungseinrichtungen,
  • Anlieferung von Baumaterialien, Maschinen und Geräten.

Außerdem müssen Sie die Vorankündigung auf der Baustelle spätestens am ersten Tag der Baustelle aufhängen. Beachten Sie dabei, dass

  • die Vorankündigung gut sichtbar ist,
  • die Vorankündigung von äußeren Einwirkungen und Witterungseinflüssen unbeeinträchtigt lesbar bleibt,  
  • die Vorankündigung aktualisiert wird, wenn sich erhebliche Änderungen ergeben. Eine erneute Übermittlung an die zuständige Arbeitsschutzbehörde ist hierbei nicht erforderlich.

Erhebliche Änderungen, die eine Anpassung der Vorankündigung erfordern, sind zum Beispiel

  • Bauherrinnen oder Bauherren oder beauftragte Dritte wechseln,
  • Koordinatorin oder Koordinator wird neu bestellt oder wechselt,
  • Dauer der Bauarbeiten verkürzt sich, wodurch verstärkt gleichzeitig oder in nicht geplanter Schichtarbeit gearbeitet werden muss,
  • erstmalig werden Beschäftigte mehrerer Arbeitgeberinnen beziehungsweise Arbeitgeber beziehungsweise Nachunternehmen gleichzeitig auf der Baustelle tätig,
  • die Anzahl der gleichzeitig auf der Baustelle Beschäftigten oder der Arbeitgeberinnen beziehungsweise Arbeitgeber oder der Unternehmen ohne Beschäftigte erhöht sich wesentlich.

Fristen

Übermittlung der Vorankündigung: spätestens 2 Wochen vor Einrichtung der Baustelle.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Stichwörter

  • Übermittlung Vorankündigung
  • Vorankündigung Einrichtung Baustelle
  • Baustellenverordnung
  • Baustelle
  • Bauleiterin
  • Einrichtung Baustelle
  • Bauvorhaben
  • Bauherr
  • Vorankündigung
  • Arbeitsschutz Baustelle
  • Baustelle planen
  • Bauherrin
  • Baustelle einrichten
  • Beschäftigte auf Baustellen
  • Bauvorhaben starten
  • Bauvorankündigung
  • Arbeitsschutz
  • Zuständige Behörde Vorankündigung
  • Bauleiter
  • Baustellenvorankündigung
  • Arbeitsschutzbehörde
  • Arbeitsschutz Handwerk

Öffnungszeiten

Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

Montag

Geschlossen

Dienstag

09:00 - 12:00 Uhr
und 13:30 - 18:00 Uhr

Mittwoch

Geschlossen

Donnerstag

09:00 - 12:00 Uhr
und 13:30 - 15:00 Uhr

Freitag

09:00 - 12:00 Uhr

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: