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Vorhersage
Gültigkeitsgebiet: Sachsen-Anhalt
Online erledigenPlanen Sie ein größeres Bauvorhaben, müssen Sie die Einrichtung Ihrer Baustelle der zuständigen Arbeitsschutzbehörde vorankündigen.
Wenn Sie Bauherrin oder Bauherr sind oder Ihnen die Verantwortung für eine Baustelle übertragen wurde, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen spätestens 2 Wochen vor Einrichtung der Baustelle eine Vorankündigung an die zuständige Arbeitsschutzbehörde übermitteln. Sie müssen eine Vorankündigung übermitteln, wenn
Die Einrichtung der Baustelle beginnt mit den wesentlichen vorbereitenden Arbeiten am Ort des Bauvorhabens, die unmittelbar vor dessen Durchführung erforderlich sind. Dazu zählen zum Beispiel
Außerdem müssen Sie die Vorankündigung auf der Baustelle spätestens am ersten Tag der Baustelle aufhängen. Beachten Sie dabei, dass
Erhebliche Änderungen, die eine Anpassung der Vorankündigung erfordern, sind zum Beispiel
Übermittlung der Vorankündigung: spätestens 2 Wochen vor Einrichtung der Baustelle.
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