Startseite > Leistungsübersicht

Einstellung oder Beseitigung eines Erdaufschlusses anordnen

Gültigkeitsgebiet: Sachsen-Anhalt

Kurzinfo

Sie führen eine tiefe Bohrung oder sonstige Erdarbeiten durch? Dann kann die Behörde Sie in bestimmten Fällen dazu auffordern, dass Sie den Erdaufschluss, trotz zuvor erteilter Erlaubnis, stoppen oder beseitigen.

Beschreibung

Bohrarbeiten, die so tief in den Boden hineinreichen, dass sie die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können, werden aus wasserrechtlicher Sicht als Erdaufschlüsse bezeichnet. 

Wenn Sie einen sogenannten Erdaufschluss durchführen, kann die zuständige Behörde anordnen, dass Sie diesen stoppen oder beseitigen.

Die Anordnung kann geplante und bereits bei der Behörde gemeldete Erdaufschlüsse sowie unbeabsichtigte Grundwassererschließungen betreffen.

Welche Wasserbehörde für Ihr Vorhaben zuständig ist, ergibt sich aus der Lage der vorgesehenen Bohrpunkte.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) 

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Stichwörter

  • Grundwasser
  • Bohranzeige
  • Bohrung
  • Altbergbauerkundung
  • Brunnen
  • Geophysikalische Untersuchung
  • Rohstoffe
  • Kartierung
  • Pfahlgründung
  • Ingenieurgeologische Untersuchung
  • Bauvorhaben
  • Bodeneingriff
  • Grundwasserwärmepumpen
  • Altlastenerkundung
  • Baugrunduntersuchung
  • Erdarbeiten
  • Erdaufschluss
  • Grundwassermessstelle
  • Kellerbau
  • Baugrundsondierung
  • Hohlraumerkundung

Öffnungszeiten

Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

Montag

Geschlossen

Dienstag

09:00 - 12:00 Uhr
und 13:30 - 18:00 Uhr

Mittwoch

Geschlossen

Donnerstag

09:00 - 12:00 Uhr
und 13:30 - 15:00 Uhr

Freitag

09:00 - 12:00 Uhr

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: