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Erdaufschluss - unbeabsichtigte Grundwassererschließung melden

Gültigkeitsgebiet: Sachsen-Anhalt

Kurzinfo

Sie sind bei einer Bohrung unbeabsichtigt auf Grundwasser gestoßen? Dann müssen Sie, unabhängig davon, ob Sie die Bohrung vorab gemeldet haben oder nicht, die zuständige Behörde informieren.

Beschreibung

Wenn Sie bei einer Bohrung unbeabsichtigt auf Grundwasser gestoßen sind, müssen Sie dies der zuständigen Behörde unverzüglich melden. Die Anzeige ist in jedem Fall notwendig, unabhängig davon, ob die Bohrung vorher bei der zuständigen Behörde gemeldet wurde oder nicht. 

Die Behörde teilt Ihnen mit, ob Sie die Bohrung gegebenenfalls vorübergehend einstellen müssen.

Fristen

Wenn Sie unbeabsichtigt Grundwasser erschließen, müssen Sie dies unverzüglich anzeigen. 

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Stichwörter

  • Grundwasser
  • Bohranzeige
  • Bohrung
  • Altbergbauerkundung
  • Brunnen
  • Geophysikalische Untersuchung
  • Rohstoffe
  • Kartierung
  • Grundwassererschließung
  • Pfahlgründung
  • Ingenieurgeologische Untersuchung
  • unbeabsichtigte Grundwassererschließung
  • Bauvorhaben
  • Bodeneingriff
  • Grundwasserwärmepumpen
  • Altlastenerkundung
  • Baugrunduntersuchung
  • Erdarbeiten
  • Erdaufschluss
  • Grundwassermessstelle
  • Kellerbau
  • Baugrundsondierung
  • Hohlraumerkundung

Öffnungszeiten

Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

Montag

Geschlossen

Dienstag

09:00 - 12:00 Uhr
und 13:30 - 18:00 Uhr

Mittwoch

Geschlossen

Donnerstag

09:00 - 12:00 Uhr
und 13:30 - 15:00 Uhr

Freitag

09:00 - 12:00 Uhr

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