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Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz für während der Verdienstausfallzeiten entstehende Mehraufwendungen beantragen

Gültigkeitsgebiet: Sachsen-Anhalt

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Kurzinfo

Sie haben aufgrund des Verdienstausfalls Mehraufwendungen und Ihre Existenz ist gefährdet? Erfahren Sie hier, wie Ihnen diese Mehraufwendungen erstattet werden können.

Beschreibung

Insbesondere Selbstständigen können aufgrund des Verdienstausfalls bei Quarantäne oder Tätigkeitsverbot Mehraufwendungen entstehen. Beispielsweise müssen viele Selbstständige aufgrund der Existenzgefährdung ihre Wertsachen verpfänden.

Wenn Sie auch davon betroffen sind, können diese Mehraufwendungen in angemessenem Umfang erstattet werden.  

Hierbei handelt es sich um eine sogenannte „Kann-Leistung“. Das heißt die Behörde hat einen Spielraum zur Beurteilung, ob ein Anspruch besteht und wie hoch dieser ist.

Kosten & Gebühren

Keine.

Rechtsgrundlage(n)

§ 56 Infektionsschutzgesetz, Abs. 4. Satz 1

Fachliche Freigabe

Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt

Stichwörter

  • Betriebskosten während Verdienstausfallzeiten
  • Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz

Öffnungszeiten

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