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Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz für Ersatz nicht gedeckter Betriebsausgaben beantragen

Gültigkeitsgebiet: Sachsen-Anhalt

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Kurzinfo

Sie mussten Ihren Betrieb oder Ihre Praxis aufgrund eines Tätigkeitsverbots oder einer Quarantäne schließen? Hier erhalten Sie Informationen, wie die Erstattung der weiterlaufenden nicht gedeckten Betriebskosten erfolgt.

Beschreibung

Bei einem Tätigkeitsverbot oder einer Quarantäne haben Sie  als Selbstständiger oder Selbstständige  neben dem Anspruch auf Entschädigung des Verdienstausfalls auch einen Anspruch auf Ersatz der weiterlaufenden nicht gedeckten Betriebsausgaben, wie z.B.  Mieten oder Kredite.

Das gilt nur für Betriebskosten, die nicht vermieden werden können.

Zudem müssen Sie die Betriebskosten so gering wie möglich halten.

Die Erstattung erfolgt in angemessenem Umfang.

Kosten & Gebühren

Keine.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt

Stichwörter

  • Betriebskosten während Verdienstausfallzeiten
  • Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz

Öffnungszeiten

Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

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Mittwoch

Geschlossen

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Freitag

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