Zur Startseite
Vorhersage
Gültigkeitsgebiet: Sachsen-Anhalt
Wenn Sie in der ehemaligen DDR für mindestens 90 Tage rechtsstaatswidrig inhaftiert waren und später deshalb durch ein Gericht rehabilitiert wurden, können Sie eine besondere Zuwendung für Haftopfer, die sogenannte Opferrente erhalten.
Wer in der ehemaligen DDR insgesamt mindestens 90 Tage rechtsstaatswidrig inhaftiert war und später durch ein Gericht rehabilitiert wurde, kann eine besondere Zuwendung für Haftopfer erhalten. Dies ist die sogenannte Opferrente.
Die monatliche Zuwendung beträgt derzeit 417,00 EUR. Sie wird regelmäßig angepasst. Sie erhalten die Zuwendung ab dem Monat, der nach dem Monat Ihrer Antragstellung beginnt.
Sie können zum Beispiel die Zuwendung erhalten, wenn Sie zu einer der folgenden Personengruppen gehören:
Wegen der rechtsstaatswidrigen Freiheitsentziehung müssen Sie durch ein Gericht rehabilitiert worden sein.
Die Zuwendung ist unpfändbar, nicht übertragbar und nicht vererbbar.
Es gibt keine Frist.
Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet:
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:
Aktuelle Meldungen
Veranstaltungen
Formulare
Stadtrat
Ortsfinder