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Gemeinsame Haltung von Enten und Gänsen mit Hühnern oder Puten anzeigen

Gültigkeitsgebiet: Sachsen-Anhalt

Kurzinfo

Wenn Sie Enten und Gänse gemeinsam mit Hühnern oder Puten halten, müssen Sie dies der zuständigen Stelle melden.

Beschreibung

Wenn Sie den Ausbruch einer Geflügelpest frühzeitig erkennen möchten, können Sie Ihre Enten und Gänse zusammen mit Hühnern und Puten halten.

Bei Hühnern oder Puten bricht eine mögliche Infektion schneller aus als bei Enten oder Gänsen, weshalb Sie einen möglichen Ausbruch der Geflügelpest schnell erkennen können.

Eine gemeinsame Haltung der Tiere müssen Sie sofort der zuständigen Stelle melden.

Sie benötigen die Bestätigung der zuständigen Stelle, wenn Sie Ihre Enten und Gänse auf einer Geflügelausstellung oder einem Geflügelmarkt zeigen möchten. Dann entfällt eine vorherige Untersuchung auf Geflügelpest.

Fristen

  • Sie müssen die gemeinsame Haltung der Tiere sofort melden.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)

Stichwörter

  • Veranstaltung
  • Geflügelausstellung
  • Vögel
  • Puten
  • Geflügelpest
  • Geflügel
  • Hühner
  • Tierhalterin
  • Bestand
  • Influenzavirus
  • Tierärztliche Untersuchung
  • Infektion
  • Gänse
  • Geflügelhaltung
  • Enten
  • Gemeinsame Haltung
  • Tierhalter
  • Untersuchung
  • Virologische Untersuchung
  • Geflügelmarkt

Öffnungszeiten

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Montag

Geschlossen

Dienstag

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Mittwoch

Geschlossen

Donnerstag

09:00 - 12:00 Uhr
und 13:30 - 15:00 Uhr

Freitag

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