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Vorhersage
Gültigkeitsgebiet: Sachsen-Anhalt
Sie möchten angeln beziehungsweise fischen gehen? Dann informieren Sie sich hier darüber, was zu beachten ist.
Wenn Sie fischen oder angeln gehen wollen, benötigen Sie einen Fischereischein. Diesen müssen Sie mit sich führen und vorzeigen, wenn es verlangt wird.
Dabei wird unterschieden in:
Sie benötigen keinen Fischereischein, wenn Sie
Sie können den Fischereischein persönlich oder schriftlich beantragen. Eine andere Person kann den Antrag auch für Sie stellen. Dieser Person müssen Sie dazu eine Vollmacht ausstellen.
Zusätzlich wird vom Land Sachsen-Anhalt eine Fischereiabgabe für Maßnahmen des Fischereischutzes, des Fischartenschutzes, der Fischereiforschung und für besondere Maßnahmen der fischereilichen Hege erhoben:
Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet:
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:
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