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Erlaubnis zum Erwerb und Umgang mit Sprengstoff ohne Gewerbe beantragen

Gültigkeitsgebiet: Sachsen-Anhalt

Beschreibung

Wenn Sie explosionsgefährliche Stoffe für nicht gewerbliche Zwecke erwerben, befördern oder mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen wollen, benötigen Sie eine behördliche Genehmigung.

Diese kann inhaltlich und räumlich beschränkt sowie mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zur Verhütung von Gefahren, Benachteiligungen oder Belästigungen für Dritte erforderlich ist.

Die Fachaufsichts- und Widerspruchsbehörde ist das Landesverwaltungsamt.

Fristen

Die Genehmigung wird in der Regel für die Dauer von fünf Jahren erteilt.

Kosten & Gebühren

Es werden Gebühren fällig. Diese sind im Einzelfall unterschiedlich. Auskünfte zur Gebührenhöhe erteilt das zuständige Amt.

Rechtsgrundlage(n)

Öffnungszeiten

Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

Montag

Geschlossen

Dienstag

09:00 - 12:00 Uhr
und 13:30 - 18:00 Uhr

Mittwoch

Geschlossen

Donnerstag

09:00 - 12:00 Uhr
und 13:30 - 15:00 Uhr

Freitag

09:00 - 12:00 Uhr

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Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: