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Bescheid über den Grundsteuermessbetrag (Grundsteuermessbescheid) erhalten

Gültigkeitsgebiet: Sachsen-Anhalt

Kurzinfo

Wenn Sie Eigentümerin oder Eigentümer von inländischem Grundbesitz sind, der nicht von der Grundsteuer befreit ist, erlässt das zuständige Finanzamt Ihnen gegenüber einen Grundsteuermessbescheid.

Beschreibung

Eigentümerinnen und Eigentümer von inländischem Grundbesitz, der nicht von der Grundsteuer befreit ist, müssen jährlich Grundsteuer zahlen. Bei der Berechnung der Grundsteuer ist von einem Grundsteuermessbetrag auszugehen.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Bundesministerium der Finanzen (BMF)

Rechtsbehelf

  • Einspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Einspruch einlegen, finden Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung des  Grundsteuermessbescheids.

Stichwörter

  • Grundsteuermessbescheid
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  • Grundsteuerwert
  • Hebesatz
  • Grundsteuermessbetrag

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