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Vorhersage
Gültigkeitsgebiet: Sachsen-Anhalt
Wenn Sie Eigentümerin oder Eigentümer von inländischem Grundbesitz sind, der nicht von der Grundsteuer befreit ist, erlässt das zuständige Finanzamt Ihnen gegenüber einen Grundsteuermessbescheid.
Eigentümerinnen und Eigentümer von inländischem Grundbesitz, der nicht von der Grundsteuer befreit ist, müssen jährlich Grundsteuer zahlen. Bei der Berechnung der Grundsteuer ist von einem Grundsteuermessbetrag auszugehen.
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