Startseite > Leistungsübersicht

Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung verlängern lassen

Gültigkeitsgebiet: Sachsen-Anhalt

Kurzinfo

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) wird für längstens fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden.

Beschreibung

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) wird für längstens fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden.

Achtung: Wird der Antrag nach Ablauf der Geltungsdauer der FzF gestellt, ist eine Verlängerung nicht mehr möglich. Es ist die Erteilung einer neuen FzF zu beantragen.

Verfahrensablauf

Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

Kosten & Gebühren

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

Stichwörter

  • Verlängerung
  • FzF
  • Fahrgastbeförderungsschein
  • Fahrgastbeförderung
  • Fahrerlaubnis
  • Fahrgast

Öffnungszeiten

Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

Montag

Geschlossen

Dienstag

09:00 - 12:00 Uhr
und 13:30 - 18:00 Uhr

Mittwoch

Geschlossen

Donnerstag

09:00 - 12:00 Uhr
und 13:30 - 15:00 Uhr

Freitag

09:00 - 12:00 Uhr

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: