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Vorhersage
Gültigkeitsgebiet: Sachsen-Anhalt
Sie wollen bei Gerichten und Behörden dolmetschen, gebärdensprachendolmetschen oder übersetzen? Informieren Sie sich hier, welche Voraussetzungen Sie dafür brauchen.
Die Feststellung der fachlichen Eignung für das Übersetzen, Dolmetschen sowie Gebärdensprachendolmetschen für gerichtliche, behördliche und notarielle Zwecke ist eine unerlässliche Voraussetzung für alle Personen, die eine allgemeine Beeidigung und öffentliche Bestellung beantragen wollen.
Die Feststellung führt zur Staatlichen Anerkennung, die eine Grundlage der Beeidigung ist und berechtigt zur Führung des Prädikats "Staatlich anerkannte ..." oder "Staatlich anerkannter ..." als Bestandteil der Berufsbezeichnung.
Der Nachweis der Feststellung erfolgt gegenüber dem zuständigen Landgericht durch eine Urkunde nach einem bestimmten Muster. Die Urkunde enthält Angaben
Die Feststellung der fachlichen Eignung erfolgt in Form eines Prüfungsverfahren unter Vorlage aller erforderlichen Unterlagen:
keine
Gegen Bescheide kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht erhoben werden.
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