Zur Startseite
Vorhersage
Gültigkeitsgebiet: Sachsen-Anhalt
Sie wollen sich die Kosten für die Schülerbeförderung Ihres Kindes erstatten lassen? Lesen Sie hier, die wichtigsten Informationen.
Wenn Ihr Kind eine Schule in Sachsen-Anhalt besucht, die nicht fußläufig erreichbar ist, bietet der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt eine Beförderungsmöglichkeit an. In den meisten Fällen sind die Schulen in den öffentlichen Personennahverkehr (zum Beispiel Bus oder Bahn) eingebunden oder es fährt ein Schulbus.
Wenn keine Beförderung vom Landkreis oder kreisfreien Stadt organisiert wird, können Sie sich die Fahrtkosten zwischen dem Hauptwohnsitz und der nächstgelegenen Schule der gewählten Schulform unter Umständen erstatten lassen.
In folgenden Fällen besteht Anspruch der Schülerinnen und Schüler eines Gebietes auf eine zumutbare Beförderung oder der jeweiligen Erziehungsberechtigten auf Erstattung der notwendigen Aufwendungen durch die zuständigen Träger der Schülerbeförderung:
und,
In bestimmten Fällen besteht auch dann ein Anspruch auf Erstattung der Beförderungskosten, wenn die besuchte Schule nicht die nächstgelegene Schule ist.
Wenn die Fahrkosten für das vergangene Schuljahr erstattet werden sollen, reichen Sie den Antrag bitte bis zum 30.09. eines jeden Jahres ein.
Keine.
Gegen die Bescheide der Landkreise bzw. kreisfreien Städte kann Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht werden.
Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet:
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:
Aktuelle Meldungen
Veranstaltungen
Formulare
Stadtrat
Ortsfinder