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Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden erstmalig beantragen

Gültigkeitsgebiet: Sachsen-Anhalt

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Kurzinfo

Sie sind alleinerziehend und erhalten vom anderen Elternteil keinen oder nur teilweise Unterhalt? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Unterhaltsvorschuss für Ihr Kind beantragen.

Beschreibung

Wenn Sie alleinerziehend sind, hat Ihr Kind in der Regel Anspruch auf Unterhalt vom anderen Elternteil. Zahlt dieser den Unterhalt

  • nicht
  • unvollständig oder
  • unregelmäßig,

können Sie einen Unterhaltsvorschuss beantragen.

Auch für Kinder mit einem verstorbenen Elternteil kann ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss bestehen, wenn keine oder nicht ausreichende Waisenbezüge gezahlt werden.

Der Lebensmittelpunkt des Kindes muss dabei eindeutig in Ihrem Haushalt liegen. Bei der Durchführung des Wechselmodells besteht somit kein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Sie dürfen keinen neuen Partner beziehungsweise keine neue Partnerin geheiratet haben.

Wenn die Bezugsvoraussetzungen vorliegen, wird Ihnen der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit Ihres Kindes gezahlt.

Die Höhe des Unterhaltsvorschusses errechnet sich aus der Höhe der jeweiligen Mindestunterhaltssätze abzüglich Kindergeldanteile und gegebenenfalls abzüglich bereits fließender Unterhaltszahlungen oder Waisenbezüge.

Es gelten derzeit folgende Beträge (Stand: 2026):

  • für Kinder bis zu 5 Jahren 227,00 EUR pro Monat
  • für Kinder von 6 bis 11 Jahren 299,00 EUR pro Monat
  • für Kinder von 12 bis 17 Jahren 394,00 EUR pro Monat

Der Unterhaltsvorschuss wird immer zum Beginn eines Kalendermonats ausgezahlt und kann für 1 Monat rückwirkend beantragt werden.

Verfahrensablauf

Sie können Unterhaltsvorschuss schriftlich bei dem für den Wohnort zuständigen Jugendamt beantragen. Eine elektronische Antragstellung ist möglich, wenn die Behörde ein entsprechendes Online-Verfahren bereitstellt.


Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, hängt von Ihrem Einzelfall ab.

Nach Eingang Ihres Antrages prüft die Unterhaltsvorschussstelle, ob ein Anspruch besteht. Über die Entscheidung erhalten Sie einen Bescheid von der Unterhaltsvorschussstelle. 
 
Sie sind verpflichtet, Auskünfte, die zur Durchführung des Unterhaltsvorschussgesetzes erforderlich sind, zu erteilen. Sie müssen bei der Feststellung der Vaterschaft oder des Aufenthalts des anderen Elternteils mitwirken. Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle alle Änderungen in den Verhältnissen sofort mitteilen.

Fristen

Der Unterhaltsvorschuss kann für 1 Monat rückwirkend bewilligt werden, wenn die Voraussetzungen zu dem Zeitpunkt bereits erfüllt waren.

Kosten & Gebühren

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid.

Stichwörter

  • Anspruch Unterhalt
  • Kindesunterhalt
  • Alleinerziehende
  • Unterhalt
  • Unterhaltsvorschussstelle
  • Unterhaltssicherung
  • Kinder
  • Unterhalt Kind
  • Unterhaltsvorschuss

Öffnungszeiten

Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

Montag

Geschlossen

Dienstag

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und 13:30 - 18:00 Uhr

Mittwoch

Geschlossen

Donnerstag

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Freitag

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