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Einsicht in das Güterrechtsregister beantragen

Gültigkeitsgebiet: Sachsen-Anhalt

Kurzinfo

Sie können Einsicht in das Güterrechtsregister nehmen.

Beschreibung

Im Güterrechtsregister sind die zwischen Ehegatten vereinbarten Güterstände der Gütertrennung und der Gütergemeinschaft oder deren Aufhebung eingetragen. Die Einsichtnahme in das Register ist jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht. Von der Eintragung können Sie eine Abschrift beantragen. Diese kann auch beglaubigt werden. Es wird angeraten, vorab telefonisch einen Termin zu vereinbaren oder den Antrag schriftlich zu stellen.

Fristen

Keine

Kosten & Gebühren

  • Die Einsicht ist gebührenfrei.
  • Für die Erteilung von Abschriften oder Bescheinigungen wird eine Gebühr von 10 € (einfache Abschrift) oder 20 € (beglaubigte Abschrift) erhoben (Nr. 17000 KV GNotKG).

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen

Stichwörter

  • Gütertrennung
  • Aufhebung
  • Ehevertrag
  • Gütergemeinschaft
  • Einsicht Güterrechtsregister
  • gesetzlicher Güterstand
  • Abschrift der Eintragung
  • Änderung
  • Zugewinngemeinschaft
  • Einsicht in das Güterrechtsregister

Öffnungszeiten

Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

Montag

Geschlossen

Dienstag

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und 13:30 - 18:00 Uhr

Mittwoch

Geschlossen

Donnerstag

09:00 - 12:00 Uhr
und 13:30 - 15:00 Uhr

Freitag

09:00 - 12:00 Uhr

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