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Schülerbeförderung - Erstattung der Kosten beantragen

Gültigkeitsgebiet: Sachsen-Anhalt

Kurzinfo

Sie wollen sich die Kosten für die Schülerbeförderung Ihres Kindes erstatten lassen? Lesen Sie hier, die wichtigsten Informationen.

Beschreibung

Wenn Ihr Kind eine Schule in Sachsen-Anhalt besucht, die nicht fußläufig erreichbar ist, bietet der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt eine Beförderungsmöglichkeit an. In den meisten Fällen sind die Schulen in den öffentlichen Personennahverkehr (zum Beispiel Bus oder Bahn) eingebunden oder es fährt ein Schulbus.

Wenn keine Beförderung vom Landkreis oder kreisfreien Stadt organisiert wird, können Sie sich die Fahrtkosten zwischen dem Hauptwohnsitz und der nächstgelegenen Schule der gewählten Schulform unter Umständen erstatten lassen.

In folgenden Fällen besteht Anspruch der Schülerinnen und Schüler eines Gebietes auf eine zumutbare Beförderung oder der jeweiligen Erziehungsberechtigten auf Erstattung der notwendigen Aufwendungen durch die zuständigen Träger der Schülerbeförderung:

  • Besuch einer allgemeinbildenden Schule bis einschließlich der 10. Klasse oder
  • Besuch einer Förderschule oder
  • Teilnahme am Berufsvorbereitungsjahr oder
  • Teilnahme am ersten Schuljahrgang derjenigen Berufsfachschulen, zu deren Zugangsvoraussetzungen kein mittlerer Schulabschluss gehört

und,

  • Überschreitung der vom Träger der Schülerbeförderung bestimmten Mindestentfernung oder
  • beim Vorliegen einer Behinderung unabhängig von einer Mindestentfernung.

In bestimmten Fällen besteht auch dann ein Anspruch auf Erstattung der Beförderungskosten, wenn die besuchte Schule nicht die nächstgelegene Schule ist.

Verfahrensablauf

  • Sie beantragen bei Ihrem Landkreis oder der kreisfreien Stadt die Erstattung der Fahrkosten für Ihr Kind.
  • Die zuständige Stelle prüft, ob Sie eine Erstattung bekommen können.
  • Sollte dies der Fall sein, bekommen Sie die notwendigen Aufwendungen der Schülerbeförderung erstattet.

Fristen

Wenn die Fahrkosten für das vergangene Schuljahr erstattet werden sollen, reichen Sie den Antrag bitte bis zum 30.09. eines jeden Jahres ein.

Kosten & Gebühren

Keine.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt

Rechtsbehelf

Gegen die Bescheide der Landkreise bzw. kreisfreien Städte kann Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht werden.

Stichwörter

  • Schülerbeförderung
  • Schulbus
  • Fahrscheine
  • Schulweg
  • Kostenerstattung

Öffnungszeiten

Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

Montag

Geschlossen

Dienstag

09:00 - 12:00 Uhr
und 13:30 - 18:00 Uhr

Mittwoch

Geschlossen

Donnerstag

09:00 - 12:00 Uhr
und 13:30 - 15:00 Uhr

Freitag

09:00 - 12:00 Uhr

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Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: