Zur Startseite
Vorhersage
Anzeigepflicht gemäß § 14 der Gewerbeordnung besteht, wenn ein selbständiger Gewerbebetrieb
eine einzelne natürliche Person gründet ein Gewerbe
mindestens zwei natürliche Personen gründen ein gemeinsames Gewerbe Voraussetzung: der Betriebssitz muss der Selbe sein. Jeder Gesellschafter ist anzeigepflichtig!
alle geschäftsführenden Gesellschafter, das sind i.d.R. alle Gesellschafter müssen eine Gewerbeanzeige erstatten!
jeder persönlich haftende Gesellschafter (Komplementär) und jeder Kommanditist mit Geschäftsführungsbefugnis muss eine Anzeige erstatten!
eine GmbH ist eine juristische Person. Anzeigepflichtig ist die GmbH und deren Geschäftsführer.
es handelt sich hier um eine Personengesellschaft. Anzeigepflichtig ist somit die GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin der Co.KG
Erlaubnispflichtige Gewerbe sind zum Beispiel:
Handwerksbetriebe
Wer sich in einem Handwerksberuf selbständig machen möchte, muss im Besitz der dafür notwendigen Voraussetzungen sein (z.B. Meisterprüfung, vergleichbar andere anerkannte Prüfung – Ing. – oder Ausnahmebewilligung). Spezielle Auskünfte erteilt hier die Handwerkskammer Magdeburg. Um einen Handwerksbetrieb anzumelden, muss die o.g. Erlaubnis vorliegen.
Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet:
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:
Aktuelle Meldungen
Veranstaltungen
Formulare
Stadtrat
Ortsfinder