Gewerbeamt

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Bitte beachten Sie, dass ein Termin notwendig ist. Diesen können Sie unter 039209/ 447-55 vereinbaren.

Anzeigepflicht gemäß § 14 der Gewerbeordnung besteht, wenn ein selbständiger Gewerbebetrieb

  • begonnen wird. Falls es Ihnen nicht möglich ist, persönlich zur Gewerbeanmeldung zu erscheinen, kann Ihr Gewerbe auch von einer anderen Person mittels einer von Ihnen ausgestellten Vollmacht angemeldet werden.
  • der Betrieb innerhalb der Stadt Wanzleben-Börde verlegt wird,
  • ein weiteres Gewerbe hinzugenommen wird
  • der Gegenstand des Gewerbebetriebes gewechselt wird,
  • eine Teilabmeldung der Tätigkeit erfolgt,
  • der Gegenstand des Gewerbes erweitert wird,
  • eine Zweigniederlassung oder eine unselbständige Zweigstelle angefangen wird,
  • ein gesamter Gewerbebetrieb, eine Zweigniederlassung oder eine unselbständige Zweigstelle aufgegeben oder in eine andere Gemeinde verlegt wird oder ein Teilhaber ausscheidet.

Rechtsformen, Gebühren und Voraussetzungen

eine einzelne natürliche Person gründet ein Gewerbe

Mitzubringen sind:
  • deutsche Staatsangehörigkeit: Personalausweis
  • ausländische Staatsangehörigkeit: Pass mit Aufenthaltserlaubnis bzw. -berechtigung
  • Gebühr: 15,00 – 60,00 €

mindestens zwei natürliche Personen gründen ein gemeinsames Gewerbe Voraussetzung: der Betriebssitz muss der Selbe sein. Jeder Gesellschafter ist anzeigepflichtig!

Mitzubringen sind:
  • Personalausweis
  • Gesellschaftervertrag (falls vorhanden)
  • Gebühr: je Gesellschafter 15,00 – 60,00 Euro

alle geschäftsführenden Gesellschafter, das sind i.d.R. alle Gesellschafter müssen eine Gewerbeanzeige erstatten!

Mitzubringen sind:
  • Personalausweis
  • Gesellschaftervertrag oder Handelsregisterauszug
  • Gebühr: je Gesellschafter 15,00 – 60,00 Euro

jeder persönlich haftende Gesellschafter (Komplementär) und jeder Kommanditist mit Geschäftsführungsbefugnis muss eine Anzeige erstatten!

Mitzubringen sind:
  • Personalausweis
  • Gesellschaftervertrag oder Handelsregisterauszug
  • Gebühr: je Gesellschafter 15,00 – 60,00 Euro

eine GmbH ist eine juristische Person. Anzeigepflichtig ist die GmbH und deren Geschäftsführer.

Mitzubringen sind:
  • die persönlichen Daten der Geschäftsführer
  • Ausweis der Geschäftsführer
  • Handelsregisterauszug des zuständigen Amtsgerichtes (falls noch nicht vorhanden, der Notarvertrag)
  • Gebühr: 15,00 – 60,00 Euro

es handelt sich hier um eine Personengesellschaft. Anzeigepflichtig ist somit die GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin der Co.KG

Mitzubringen sind:
  • die persönlichen Daten der Geschäftsführer
  • Ausweis der Geschäftsführer
  • Handelsregisterauszüge des zuständigen Amtsgerichtes
  • Handelsregisterauszug GmbH (HRB…)
  • Handelsregisterauszug GmbH & Co.KG (HRA …) (falls noch nicht vorhanden, der Notarvertrag)
  • Gebühr: 15,00 – 60,00 Euro

Erlaubnispflichtige Gewerbebetriebe

Erlaubnispflichtige Gewerbe sind zum Beispiel:

  • Gaststättengewerbe
  • Erlaubnis nach § 34 c GewO (Makler- und Bauträger)
  • Bewachungsgewerbe
  • Spielhallen

Handwerksbetriebe

Wer sich in einem Handwerksberuf selbständig machen möchte, muss im Besitz der dafür notwendigen Voraussetzungen sein (z.B. Meisterprüfung, vergleichbar andere anerkannte Prüfung – Ing. – oder Ausnahmebewilligung). Spezielle Auskünfte erteilt hier die Handwerkskammer Magdeburg. Um einen Handwerksbetrieb anzumelden, muss die o.g. Erlaubnis vorliegen.

Kontakt

Öffnungszeiten

Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

Montag

Geschlossen

Dienstag

09:00 - 12:00 Uhr
und 13:30 - 18:00 Uhr

Mittwoch

Geschlossen

Donnerstag

09:00 - 12:00 Uhr
und 13:30 - 15:00 Uhr

Freitag

09:00 - 12:00 Uhr

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: